AGB und Haftungszertifikat

 

Hier können Sie sich über unsere Geschäftsbedingungen informieren.

Die Haftungsbedingungen für das Möbeltransportgewerbe sind gesetzl. geregelt und können ebenfalls hier eingesehen werden.

 

Haftungszertifikat

Haftungsinfo-HGB.pdf
PDF-Dokument [62.6 KB]

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teske Umzüge - Umzüge & Möbeltransporte Dresden

 

1. Beauftragen eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges, Transport oder Beiladung heranziehen.
2. Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgeltes aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
3. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
4. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen. Im Falle einer vereinbarten Barzahlung gilt die Barzahlung als
vereinbart und die Umzugskostenvergütung erfolgt je nach Zahlungsziel (vor Fahrtantritt/bei Beendigung der Zustellung)in bar.
5. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hi-Fi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.
6. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl.
7. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
8. Aufrechnung
Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
9. Abtretung
Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.
10. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen,
Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten.
11. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
12. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn des Fahrtantritts fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern, gemäß § 419 HGB.
13. Anlieferung/ Transportweg / Voraussetzungen
Sämtliche Transportwege müssen dem Spediteur uneingeschränkt zur Verfügung stehen und das Transportgut muss von einer kräftigen Person zu bewältigen sein. Ist das Transportgut zu schwer oder zu unhandlich für eine einzelne Person, so hat der Auftraggeber für entsprechende Helfer zu sorgen. Ist der Ab- und Antrageweg bis bzw. vom LKW über 20 m lang so entscheidet der Fahrer über einen evtl. Zuschlag. Werden Kartonagen verschickt gehen wir von herkömmlichen Packungsgrößen bzw. Standard Umzugskartons aus diese sind
rechteckig und ca 60x40x45cm und maximal mit 20kg gefüllt und 2wellig stark Kartons über 20kg werden evtl. nachberechnet. Kartons über 30kg können nicht transportiert werden. Bei einwelligen Kartons wird keine Haftung bei einer Beschädigung durch eindrücken übernommen da diese nicht stapelbar sind. 10 Kartons entsprechend o.s. Größe werden mit 1m³ verrechnet. Größere Kartons werden extra berechnet.
14. Kündigung des Vertrages/Stornierung/Rücktritt
Die Vertragskündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Kündigung ohne wichtigen Grund wird eine Rücktrittszahlung von 30% des veranschlagten Entgelts erhoben. Ab 5 Tage vor Auftragstermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich. Es wird der Gesamtbruttopreis in Rechnung gestellt. Bei einem Auftrag auf Stundenbasis werden in diesen Fällen 8 Stunden berechnet.
15. Annahmeverweigerung
Verweigert der Empfänger die Annahme der Ware, so wird die Ware zum gleichen Rechnungsbetrag dem Versender wieder zugestellt. Verweigert dieser wiederum die Annahme so werden dem Auftraggeber zusätzlich die Kosten der Entsorgung in Rechnung gestellt.
16. Montagen
Sollten die Mitarbeiter des Spediteurs oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Verladung des Transportgutes feststellen, das am Transportgut Montagen notwendig sind, um dieses zu transportieren und wurde dieses vom Auftraggeber im Auftrag nicht berücksichtigt, so ist dem Spediteur das Recht eingeräumt, dem Auftraggeber diese Kosten zu berechnen. Hierfür wird ein Stundensatz von EUR 30,00 € pro Mann, zzgl. MwSt. berechnet. Es wird je angefangene halbe Stunde abgerechnet.
17. Information
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche beteiligte Personen und Instanzen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Spediteurs zu informieren. Der Auftraggeber akzeptiert mit einer Beauftragung diese AGB und bestätigt gleichzeitig diese gelesen zu haben. Ein Hinweis oder Link zu den AGB ist ausreichend. Die AGB müssen einem Angebot nicht beigelegt werden um Bestandteil dessen zu sein.
18. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB).
Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.
19. Höhere Gewalt
Die Ausführung der vertraglich zugesagten Leistung kann durch das Eintreten von höherer Gewalt unmöglich und verhindert werden. Als höhere Gewalt gilt jedes Ereignis gemäß § 428 HGB. 15.
20. Beiladungen
Bei Beiladungen ist die Stellung einer Beladehilfe sowie einer Entladehilfe durch den Auftraggeber organisiert zwingend erforderlich, wenn dies vereinbart wurde oder dieser Punkt nicht angesprochen wurde. (s. Punkt 12). Unrichtige oder lückenhafte Angaben bezüglich des Transportguts können zu späteren Preisänderungen oder Ablehnung führen. Das Versenden von zusätzlichen Gepäckstücken wird so fern eine Mitnahme möglich ist mit 20 € zzgl. MwSt./stück zusätzlich berechnet, wenn es sich um Kartons oder vergleichbare Güter mit max. 20kg/stück handelt. Größere oder schwerere Güter werden entsprechend berechnet. Alle Aufträge werden,
falls nicht anders in schriftlicher Form durch eines der Worte Sonderfahrt, Umzugsfahrt oder Terminfracht im Angebot festgehalten als Beiladung ausgeführt. Bei einer Beiladung kann es zu Terminverschiebungen oder Verzögerungen kommen. Ein vereinbarter Termin kann auch kurzfristig verschoben werden. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass der Transport nicht mehr ausgeführt werden kann und vom Spediteur storniert werden muss. In diesem Falle ist der Spediteur nicht verpflichtet für einen Ersatz zu sorgen und
kann auch nicht auf Schadensersatz wegen Nichterfüllen belangt werden. Falls es zu einer Terminverschiebung kommt wird der Transport mit der nächsten Möglichkeit so schnell wie möglich ausgeführt. Mit allen Beteiligten wird ein paar Tage vor dem geplanten Transport ein Termin vereinbart.
21. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig.
Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
22. Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht.

23. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch im Übrigen wirksam bestehen.


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